Wir sind für Sie erreichbar

Mo-Fr 9.00 bis 12.00 Uhr und Mo-Do 13.30 bis 18.00 Uhr

Telefon: +49 (0)86 36 / 24 84 83

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Kassensysteme für Gastronomie, Handel, Dorf- und Hofladen

Die Zeit der Registrierkassen ist vorbei. Heute sind Kassensysteme Softwarelösungen die auf Computersystemen laufen und in die vorhandene IT-Struktur integriert werden.

Das Back-Office im Büro hat Zugang zu Kasse und Warenwirtschaft.

Wir bieten Ihnen

      • das optimale Kassensystem für Ihren Betrieb
      • Profihardware für langjährigen stressfreien Einsatz
      • Integration in Ihr vorhandenes IT-System
      • Rundum sorglose Fiskalisierung
      • Service und Wartung

ALLES AUS EINER HAND

Wir bieten Ihnen modulare Systeme, die weit über den marktüblichen Standard hinausgehen und mit Ihnen und Ihren Anforderungen wachsen. Bei uns bekommen Sie nicht nur eine Kasse, sondern zuverlässige Tools, die sich an Ihr Unternehmen anpassen.

Die Soft- und Hardware unserer Partner, ist im Alltag erprobt und die Prozesse sind optimiert. Unsere Anwender profitieren tagtäglich von einer stabilen Systemumgebung, die „aus einem Guss“ ist.

Der modulare Aufbau unserer Systeme erlaubt einen hohen Grad der Individualisierung. Sie erhalten genau die Lösung, die Sie benötigen. Ganz egal, ob es um eine einfache Kassen-Lösung, um ein Filial-Management oder eine komplexe Netzwerk-Lösung geht.

Bei uns erhalten Sie Lösungen maßgeschneidert für Ihr Unternehmen

Registrierkassenpflicht 2028

 

Ab dem 01.01.2028 kommt in Deutschland die Registrierkassenpflicht für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz. Betroffene Unternehmen müssen ein elektronisches Aufzeichnungssystem einsetzen, das die steuerlichen Anforderungen erfüllt – insbesondere TSE, GoBD, DSFinV-K und eine ordnungsgemäße Erfassung von Bar- und Kartenzahlungen.

Wer bisher mit offener Ladenkasse arbeitet, sollte jetzt prüfen, ob der Betrieb betroffen ist und welches Kassensystem rechtzeitig einsatzbereit sein muss. Auch Betriebe mit vorhandener Kasse sollten kontrollieren, ob ihr System langfristig gesetzeskonform bleibt.

Hinweis zum aktuellen Stand:
Die Kassenpflicht befindet sich noch im Gesetzgebungsverfahren. Die folgenden Informationen orientieren sich am aktuellen Stand der geplanten Regelung und werden fortlaufend aktualisiert, sobald neue Vorgaben veröffentlicht werden.

✔️ Kassenpflicht ab 01.01.2028
✔️ für Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz
✔️ Barzahlungen und Kartenzahlungen betroffen
✔️ offene Ladenkasse für betroffene Betriebe nicht mehr ausreichend
✔️ elektronische Kasse muss TSE, GoBD und DSFinV-K unterstützen

Ab dem 01.01.2028 müssen Betriebe mit mehr als 100.000 € Gesamtumsatz eine elektronische Kasse verwenden. Entscheidend ist nicht nur der Barumsatz, sondern der Gesamtumsatz im Kalenderjahr.

Die Pflicht betrifft vor allem Betriebe mit direktem Kundenkontakt und täglichen Zahlungen: Gastronomie, Einzelhandel, Bäckereien, Metzgereien, Friseure, Kosmetikstudios, Imbisse, Kioske, Foodtrucks, Hofläden, Marktstände, Dienstleister, Freiberufler mit Kundenumsätzen und viele weitere Unternehmen.

Wichtig: Auch Zahlungen mit Debitkarte und Kreditkarte müssen bei kassenpflichtigen Betrieben über das elektronische Aufzeichnungssystem erfasst werden. Zahlungen per Überweisung oder Lastschrift, die direkt über ein Bankkonto abgewickelt werden, sind davon zu unterscheiden.

✔️ entscheidend ist der Gesamtumsatz im Kalenderjahr
✔️ die Grenze liegt bei mehr als 100.000 €
✔️ betroffen sind Barzahlungen, Debitkarten und Kreditkarten
✔️ Kartenzahlungen müssen sauber dem Kassiervorgang zugeordnet werden
✔️ Überweisungen und Lastschriften sind gesondert zu betrachten

Alle von uns angebotenen Systeme sind GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) / GoBD (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) konform und erfüllen die Anforderungen der KassenSichV (Kassensicherungsverordnung).

         

Was ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)?
Die KassenSichV ist eine Verordnung des deutschen Finanzministeriums zur Verhinderung von Manipulationen an Registrierkassen.

Was ändert sich?
Ab dem 1.1.2020 müssen in Deutschland Registrierkassen, deren Bauart es technisch zulässt, mit einer sogenannten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) ausgestattet sein.

Die Sicherheitseinrichtung speichert die Transaktionen der Kasse auf einem internen Speicher und liefert einen Code zurück an die Kasse. Dieser Code ist auf jeden Verkaufsbeleg zu drucken. Die Daten werden in einem unveränderbaren Protokoll gespeichert, das für das Finanzamt exportierbar sein muss.

Die Eckpunkte zusammengefasst:

      • Kassen-Nachschauen bereits seit dem 01.01.2018.
      • GoBD-Konformität: seit dem 01.01.2017 MÜSSEN alle Kassendaten 10 Jahre lang elektronisch gespeichert werden.
      • Zertifizierte technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verpflichtend ab 01.01.2020.
      • Für Systeme, die nicht umrüstbar sind, aber den GoBD entsprechen, gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2022.